Stellungnahme - 26-28970-01
Grunddaten
- Betreff:
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Berücksichtigung von Fahrrädern bei Geschwindigkeitsmessungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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26.05.2026
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Sachverhalt
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.05.2026 (26-28970) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1. und 2:
Die von der Verwaltung im Stadtgebiet temporär eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte mit sichtbaren Displays können nicht zwischen Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr unterscheiden. Sie sind für statistische Auswertungen daher nur begrenzt nutzbar.
Die drei bei der Stadt eingesetzten und ausschließlich zur verdeckten Ermittlung von Verkehrsdaten geeigneten Seitenstrahlgeräte können im Gegensatz dazu zwischen Kfz- und Fahrradverkehr unterscheiden. Diese Geräte werden regelmäßig auf Anfrage von Bezirksräten eingesetzt.
Zu 3.:
Die Geschwindigkeitsmessdisplays haben für statistische Zwecke nur eine reduzierte Aussagekraft. Der Displayeinsatz verfolgt vorrangig das Ziel, mit Appell-Charakter die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für die jeweils zulässige Geschwindigkeit visuell zu sensibilisieren. Sofern eine statistische Auswertung erforderlich ist, sind bevorzugt Seitenstrahlgeräte einzusetzen.
