Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28670-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von definierten Abstellflächen von Miet-E-Scootern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.05.2026
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Sachverhalt
Beschluss des Stadtbezirksrats 221 vom 15.04.2026 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Stadtbezirksrat 221 (Weststadt) bittet die Stadtverwaltung um die Einrichtung von konkreten digitalen Abstellflächen für gemietete E-Scooter.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Nutzung von Miet-E-Scootern im Stadtteil zeigt, dass diese vor allem für kurze Wegstrecken innerhalb des Stadtviertels eingesetzt werden. Im ersten Quartal 2026 wurden von insgesamt rund 11.200 Fahrten über 8.100 Fahrten innerhalb des Stadtteils gestartet und beendet. Dies unterstreicht die Funktion der E-Scooter als flexibles und ortsnah verfügbares Mobilitätsangebot.
Die in der Anregung geschilderten Beeinträchtigungen durch nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge sind grundsätzlich nachvollziehbar.
Die Einführung eines digitalen Stationssystems würde jedoch die derzeitige, stark quartiersbezogene Nutzung einschränken. Gerade die hohe Verfügbarkeit sowie die Möglichkeit, Fahrten flexibel innerhalb des Stadtteils zu beginnen und zu beenden, stellen zentrale Merkmale des bestehenden Systems dar. Ein stationsbasiertes Modell würde diese Vorteile reduzieren und die Attraktivität des Angebots im Stadtteil voraussichtlich mindern.
Zur Verbesserung der Situation wird die Stadtverwaltung die Anbieter von Miet-E-Scootern darauf hinweisen, eine erneute Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer über die jeweiligen Apps durchzuführen, um das ordnungsgemäße Abstellen der Fahrzeuge weiter zu fördern.
Gefährdend abgestellte Scooter können über die am Fahrzeug angebrachten Kontakthinweise direkt beim jeweiligen Anbieter gemeldet werden. Dadurch ist in der Regel eine zeitnahe Entfernung oder Repositionierung möglich.
