Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28425-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Ergebnisse der Begehung im Bereich Heidberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.05.2026
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Sachverhalt
Beschluss des Stadtbezirksrats 211 vom 25.02.2026 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die Verwaltung wird gebeten, die in der Begehung vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
- Die zwei Bordsteinabsenkungen an der Ecke Magdeburgstr./ Wittenbergstraße sowie die am Kindergarten Dresdenstraße gegenüber der Hausnummer 140 werden beauftragt. Die Finanzierung erfolgt aus den Haushaltsmitteln „Globale Umbauten Straße“ (PSP 4S.660020.00.505). Die Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt 15.500 Euro.
- Die Verwaltung wird die Aufstellung des Zeichens 136 (Kinder) für den Abschnitt zwischen der Grundschule und dem Kindergarten vornehmen.
- Die Verwaltung hat eine Ortsbesichtigung der kompletten Dresdenstraße durchgeführt. Die Beschilderung in dem Bereich ist vollständig und mit Hausnummernschildern und Hausnummernhinweisschildern ausgestattet. Sie entspricht den Vorgaben und Handlungsempfehlungen der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig. Ein Handlungsbedarf für Nachbesserungen ist nicht erkennbar. Auch im Protokoll (Kriterienkatalog) zur Begehung ist unter Punkt II. ‚Lesbarkeit und Orientierung‘ bei den Fragen 3 (Sind Straßennamen/Adressen leicht auffindbar?) und 4 (Sind Hausnummern leicht erkennbar?) jeweils die bestmögliche Bewertung angekreuzt. Die Annahme einer unzureichenden Hausnummernbeschilderung ist nicht nachvollziehbar
