Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28899

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Sachverhalt

Gemäß § 13 Absatz 2 der Satzung über die Benutzung der städtischen Friedhöfe der Stadt Braunschweig (Friedhofsordnung) erfolgen Erdbestattungen in Erdbestattungshainen anonym in einer für Friedhofsbesucher zugänglichen und durch ein Gemeinschaftsdenkmal gekennzeichneten Rasenfläche.

 

In den letzten Jahren sind Angehörige oder Bekannte der im Erdbestattungshain auf dem städtischen Friedhof in Volkmarode Beigesetzten vermehrt dazu übergegangen, diese Gemeinschaftsflächen, die der Pflege durch die Friedhofsverwaltung zugeordnet sind, vermehrt mit Einfassungssteinen, Holzkreuzen und diversen Grabschmuck auszuschmücken.

 

Dieses „Ausschmücken“ der Gemeinschaftsflächen widerspricht nicht nur den bestehenden Regelungen der Friedhofsordnung, sondern behindert in zunehmendem Maße auch die Grünpflege durch die Verwaltung.

 

Im letzten Jahr wurde bereits das Gemeinschaftsdenkmal neugestaltet, sodass dessen Nutzung für die Hinterbliebenen zur Ablage kleinerer Gegenstände möglich ist.

 

Nachdem die im Jahr 2025 aufgestellten Hinweisschilder zur rechtlichen Lage keinen Erfolg gezeigt haben, beabsichtigt die Verwaltung nunmehr, in der Abteilung S (anonyme Erdgrabstellen) des Ortsteilfriedhofes Volkmarode die vorhandenen illegalen Grabeinfassungen, Holzkreuze und den vorhandenen Grabschmuck vor den Sommerferien 2026 abzuräumen.

 

Nach dieser einmaligen „Generalabräumung“ werden zukünftig im Rahmen von Pflegearbeiten alle neu aufgestellten Materiealien unmittelbar von der Friedhofsverwaltung entfernt.


 

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