Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26836-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Anregung gem. § 94 (3) NkomVG der CDU/FDP-Gruppe vom 18.11.2025:

 

„Die Verwaltung wird gebeten, an der Ernst-Böhme-Straße im Abschnitt zwischen Sandhofenstraße und Wendener Weg (vor dem Tenniscenter Veltenhof) die Einrichtung von Schrägparkplätzen zu prüfen und – sofern keine verkehrsrechtlichen Bedenken bestehen – umzusetzen.“

 

Die Verwaltung teilt mit:

Zwischen der Sandhofenstraße und dem Wendener Weg befindet sich neben den zwei Fahrspuren Richtung Hansestraße ein baulich angelegter Längsparkstreifen. Zwischen Fahrspuren und Parkstreifen ist weiterhin ein asphaltierter, mit Breitstrich abmarkierter Streifen vorhanden, der jedoch keine Fahrspur darstellt.

Zur Verbesserung der Parksituation folgt die Verwaltung der Anregung des Stadtbezirksrates und wird auf dem Längsparkstreifen unter Einbeziehung des daneben befindlichen abmarkierten Bereiches Schrägparken anordnen.

 

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