Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28783-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss des Stadtbezirksrats vom 23.04.2026 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

"Es wird beantragt, in Hondelage die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen zu überprüfen."

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach den Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden sind neben der vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständigen Polizei auch die Straßenverkehrsbehörden für die Verkehrsüberwachung zuständig. 

Die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen ist nach den geltenden Richtlinien im Stadtgebiet im Einvernehmen mit der Polizei an Unfallbrennpunkten und an Gefahrenpunkten (wie z. B. Kitas, Schulen, Seniorenheime etc.) zu konzentrieren, da eine lückenlose Verkehrsüberwachung nicht möglich ist. 

Die Verwaltung führt an wechselnden Standorten in Hondelage (überwiegend in Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h) turnusmäßig Geschwindigkeitskontrollen mit den Mess-Kfz in Abstimmung mit der Polizei durch und wird diese in gleicher Art und Weise auch künftig fortsetzen. In Abhängigkeit von den jeweiligen Messergebnissen werden die Überwachungsrhythmen angepasst.

Darüber hinaus hat die Verwaltung aufgrund von Beschwerden in den letzten 1,5 Jahren an insgesamt sechs Standorten in Hondelage Geschwindigkeitsmessdisplays und Seitenstrahlradargeräte installiert, um die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit zu sensibilisieren und die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten verdeckt zu ermitteln.

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