Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28833

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Das RINGGLEIS als Folgenutzung aufgegebener oder in unmittelbarer Nähe noch betriebener Bahnanlagen ist ein fester Bestandteil des Braunschweiger Freizeitwegenetzes. Seit dem Start des Gesamtprojekts RINGGLEIS im Jahr 2001 gab es unterschiedlichste Beschlüsse und Mitteilungen. Meilensteine waren u. a. der ´Masterplan - Weiterführung des Ringgleises` (DS 14329/11) oder die beiden Maßnahmenprogramme zur Weiterführung des Ringgleises in der Folge (vgl. DS 16-03035 u. DS 20-14402).

 

Die Verwaltung teilt im Folgenden den aktuellen Sachstand zu den laufenden Teilprojekten mit:

  

  • Anpassung der Wegeführung am künftigen Mütterzentrum/ ehemaligen Westbahnhof (Baubeginn Mai 2026, finanziert über Städtebaufördermittel).

 

  • Anbindung Helenenweg (in Vorbereitung, Umsetzung bis 2027 geplant, Finanzierung über Städtebaufördermittel nach derzeitigem Stand möglich). 

 

  • Ringgleisschleife S-O (Fertigstellung bis Ende 2026 geplant).

 

  • Jugendplatz/Quartiersplatz am Gliesmaroder Bahnhof unmittelbar am RINGGLEIS (Fertigstellung bis Ende 2026 geplant)

 

  • Umsetzung artenschutzrechtlicher Auflagen im Rahmen notwendiger Kompensationsmaßnahmen
     
  • Für den Ringgleisabzweig Messegelände bis Fabrikstraße ist der Flächenankauf inzwischen erfolgt. Eine Umsetzung wird im Rahmen des Projektes Am Alten Bahnhof geprüft
     
  • Brückenschlag-Süd: 
    Es wird auf die DS 25-26848 verwiesen. Mit dieser Maßnahme könnte der direkte Ringgleisschluss erfolgen und die bisherige Umwegsituation aufgelöst werden.
    Die Maßnahme soll Teil des Städtebaufördergebietes Bahnstadt werden. Entsprechende Vorbereitungen dazu laufen bereits. Damit könnte die Finanzierung von Planung und Bau der Trasse über Städtebaufördermittel sichergestellt werden. 
    In Klärung mit der Deutschen Bahn ist derzeit, in welchem Umfang Gutachten zu etwaig noch erforderlichen Bauwerksprüfungen / statischen Nachweisen beizubringen sind. Nachdem alle erforderlichen Gutachten vorliegen, wird die Bearbeitung der Bauvoranfrage seitens der DB nach bahneigenen Kriterien fortgeführt. Nach der positiven Stellungnahme der DB auf die Bauvoranfrage folgt der Antrag auf Mitnutzung, der den Entwurf des Gestattungsvertrags hervorbringt. Hierzu werden letzte Abstimmungen getätigt, bevor der Gestattungsvertrag finalisiert und unterzeichnet wird. Danach könnten Planung und Ausschreibung weiter vorangebracht werden.  

 

Loading...