Stellungnahme - 26-28634-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der ersten Stellungnahme zur Anfrage der SPD-Ratsfraktion  (DS 26-28634-01) wurden bereits die Fragen beantwortet,  zu denen Erkenntnisse in der Verwaltung vorlagen. Darüber hinaus gab es Fragen, deren Beantwortung nur mit Hilfe von Informationen aus den Schulen möglich ist. Daher wurde angekündigt, die Schulen zu befragen und die Ergebnisse nachzureichen. Dies vorangestellt, wird wie folgt Stellung genommen:

Zu Frage 1:

Auf die Befragung haben 56 von 70 Schulen geantwortet. Die Aufschlüsselung nach Schulform ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Anzahl von konkrete Regelung

Schulform

 

Regelungen zum Thema Smartphone/Smartwatches

BBS

FöS

GHS

GS

Gym

HS

IGS

RS

Gesamt-ergebnis

generelles Verbot der Nutzung ggfs. mit Ausnahmen

3

2

2

28

3

1

3

5

47

Jahrgangsdifferenziertes  Nutzungs- -konzept

 

 

 

 

6

 

2

 

8

generelle Genehmigung der Nutzung  mit gezielten Ausnahmen

1

 

 

 

 

 

 

 

1

Gesamtergebnis

4

2

2

28

9

1

5

5

56

Mit 47 Schulen (alle Schulformen) gilt an den meisten Schulen ein generelles Verbot der Nutzung von Smartphones und Smartwatches während der Schulzeit. Bei 14 dieser Schulen (alle Schulformen) sind Ausnahmen vom Nutzungsverbot vorgesehen (z. B. Freigabe durch eine Lehrkraft für die unterrichtliche Nutzung , die Nutzung zu Pausenzeiten ggf. außerhalb des Schulgebäudes oder die Nutzung einer App zur Überwachung des Blutzuckerspiegels bei Kindern mit Diabetis). 

Bei 8 weiterführenden Schulen (Gymnasien, IGS) gelten jahrgangsdifferenzierte Nutzungskonzepte, die sich an dem Alter der Schülerinnen und Schüler orientieren und aufsteigend Nutzungsmöglichkeiten zulassen. 

Für den Sekundarbereich II gibt es  innerhalb der großen Pausenzeiten bzw. in Handyzonen (Bereich auf dem Schulhof, der für die Handynutzung ausgewiesen wurde) außerhalb des Schulgebäudes überwiegend Nutzungserlaubnisse.

Eine BBS hat eine generelle Nutzungserlaubnis mit definierten Ausnahmen, wann die Nutzung nicht zulässig ist (z. B. während Lernzielkontrollen oder bei Störung des Unterrichts). Bei den drei anderen BBS, die an der Umfrage teilgenommen haben, gilt ein generelles Nutzungsverbot mit einer möglichen Freigabe durch die jeweilige Lehrkraft für die unterrichtliche Nutzung.

 

Zu Frage 2:

48 Schulen haben angegeben, dass es bei ihnen keine Handytresore gibt. Die Handys bleiben ausgeschaltet in den Schulranzen und werden nur bei Regelverstoß eingezogen (Aufbewahrung bei Lehrkraft oder Schulleitung). Bei einer Schule werden die Handys zu Stundenbeginn eingesammelt und in gepolsterten und mit Namen versehenen Umschlägen im Klassenraum aufbewahrt. Bei 7 Schulen gibt es Klassensafes bzw. Handytresore bzw. die Einführung ist geplant.

 

 

 

 

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