Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 25-26589-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag: Änderung der Planungen für die zukünftige Verkehrsführung am Bahnübergang auf dem Anger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Bau- und Wirtschaftsdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2026
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Sachverhalt
Beschluss des Stadtbezirksrates 112 vom 01.10.2025 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
- Die Stadt Braunschweig soll sich umgehend und mit Nachdruck für eine Sondergenehmigung der Bahn einsetzen, um Radweg bedarfsgerecht so auszulegen, dass 2 LKW sich dort begegnen können und dies zukünftig auf dürfen.
- Sollte die erste Lösung nicht von Erfolg gekrönt sein, soll eine Lösung mit den Verkehrszeichen 208 und 308 angestrebt werden. Das bedeutet, dass Fahrzeuge aus einer Fahrtrichtung Vorrang haben, sofern von beiden Seiten zur gleichen Zeit ein LKW oder PKW kommt, aber Grundsätzlich eine Befahrung in beiden Fahrtrichtungen möglich wird.
- Sollte Lösung 1 und 2 nicht von Erfolg gekrönt sein, ist eine Lichtsignalanlage anzustreben, die den KFZ Verkehr abwechselnd in beide Richtungen ermöglicht, wie es in Baustellen mit entfallenden Fahrstreifen oft praktiziert wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Planung der DB InfraGO zum Bahnübergang Auf dem Anger wird derzeit neu aufgesetzt. Ziel ist es, über ein formales öffentliches Planfeststellungsverfahren Baurecht zu erlangen. Im Zuge dieses Verfahrens werden die Öffentlichkeit und auch die Stadt als Träger öffentlicher Belange angehört.
Die Verwaltung wertet den Antrag des Stadtbezirks als Stellungnahme und hat diesen deshalb der DB InfraGO bereits jetzt im Vorfeld des formalen Verfahrens zugesandt, damit die Punkte in der Planung bzw. Abwägung der Planungsvarianten berücksichtigt werden können.
Die formale Stellungnahme der Stadt Braunschweig innerhalb des Planfeststellungverfahrens, die wiederum dem Stadtbezirksrat vorgelegt werden wird, ist davon aber unberührt.
