Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28607-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 112, Michael Berger, BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 vom 13.April 2026 (26-28607) wird wie folgt Stellung genommen.

 

zu 1.

Der erste schriftliche Hinweis ging bei der Verwaltung am 17. März 2026 ein.

 

zu 2.

Der Sachverhalt berührt unterschiedliche Rechtsbereiche mit verschiedenen Zuständigkeiten, so dass zunächst eine interne Prüfung erfolgte.

Die Gerhard-Borchers-Straße liegt in einem Gewerbegebiet am Ortsrand von Bienrode. Gewerbliche Güterverkehre und deren Immissionen auch zur Nachtzeit sind diesen immanent. Das sogenannte Umbrücken von Ladung gehört wie auch andere Ladetätigkeiten zum bestimmungsgemäßen Gemeingebrauch und ist daher nicht untersagt.

 

Da die Belästigungen nicht von einer genehmigungsbedürftigen Anlage im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes ausgehen, liegt die Beurteilung der Störungen nicht in städtischer Zuständigkeit. Für die Überwachungen im Transportgewerbe, wie auch für ortsfeste Anlagen (z. B. Güterverkehrszentren, Logistikhallen, Betriebshöfe, Baustellen) sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Der Vorgang wird daher an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig abgegeben.

 

Soweit das Umbrücken im Wendehammer der Straße stattfindet, stellt dies aber einen Verstoß gegen das dort angeordnete absolute Halteverbot dar. Die Verwaltung hat dies im Rahmen der personellen Kapazitäten zu ahnden versucht, konnte dazu aber noch keine eigenen Feststellungen treffen. Vor dem Hintergrund der gemeldeten Zeiten und der abgelegenen Lage sind derartige Kontrollen sehr personal- und zeitintensiv. Die Verwaltung wird daher hierzu noch einmal die zuständige Polizeidienststelle um Unterstützung im Rahmen vorhandener Kapazitäten bitten.

 

Der Parkverstoß ließe sich durch eine Verlagerung des Umbrückens in den Bereich der dort vorhandenen Haltebuchten leicht umgehen, so dass die Kontrollen letztlich auch wenig Erfolg versprechen.

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