Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28533-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Zur Anfrage der CDU-FDP Gruppe vom 2. März 2026 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.: Die Situation stellt sich straßenverkehrsrechtlich aktuell so dar, dass für die Ein- und Ausfahrt in die Wendeschleife sowohl die östliche als auch die westliche Zufahrt genutzt werden darf. In der Wendeschleife darf im inneren Kreis in Fahrtrichtung parallel zum rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Am äußeren Fahrbahnrand darf in Fahrtrichtung entsprechend den Vorgaben des durchgängig aufgestellten eingeschränkten Haltverbots gehalten werden.

 

Zu 2.: Sowohl der Polizei als auch der Verwaltung sind die vor Ort geltenden gesetzlichen Vorgaben bekannt.

 

Zu 3.: Grundsätzlich ist die Situation geregelt. Sofern der Stadtbezirksrat eine Änderung vornehmen möchte, wie z. B. die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung oder die Vornahme einer Parkordnung, so kann dies über einen Antrag des Stadtbezirksrates der Verwaltung empfohlen werden. Eine mögliche Variante hat die Verwaltung in der Anlage dargestellt, die Parkregelung am äußeren Fahrbahnrand (wie unter 1 ausgeführt) bliebe unverändert bestehen.

 

 

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Anlagen

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