Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 26-28763-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Beschluss des Stadtbezirksrates vom 22.04.2026 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Bezirksrat beschließt in der Straße „Im Schapenkamp“ eine erneute 7-tägige Geschwindigkeitsüberwachung (zuletzt wurde 2023 gezählt) zu veranlassen und mit dem Ergebnis eine Einbahnstraßenregelung zu überprüfen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf Bitte der Fraktionen BIBS, CDU und FDP hat die Verwaltung in der Straße „Im Schapenkamp“ eine erneute Geschwindigkeitsüberwachung im Zeitraum 01.06.2026 bis 08.06.2026 mit einem Seitenstrahlradargerät, sowie am 10.06.2026 eine zweite Durchgangszählung (vgl. 25-26947-01) durchgeführt. Daraus haben sich folgende Erkenntnisse ergeben:

 

  1. Die Auswertung der einwöchigen Geschwindigkeitsüberwachung hat gezeigt, dass sich der überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gehalten hat. Zur Einordnung der Messergebnisse wurde die v85, die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrzeuge eingehalten oder unterschritten wird, bestimmt. Sie ist eine sachliche Kenngröße zur Bewertung des tatsächlichen Geschwindigkeitsniveaus und wird in der Verkehrsüberwachung sowie bei der Beurteilung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit herangezogen. In Fahrtrichtung „Am Hasselteich“ betrug die v85 33 km/h, in Fahrtrichtung „Am Sandkamp“ exakt 30 km/h und gemittelt über beide Fahrtrichtungen 32 km/h. Lediglich 2 % der Fahrzeuge wurden mit einer Geschwindigkeit von über 40 km/h gemessen. Bei den sehr hohen Geschwindigkeiten ist zu berücksichtigen, dass es sich teilweise um Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen etc.) gehandelt haben könnte.

 

  1. Die Auswertung der zusätzlichen eintägigen Durchgangszählung am 10.06.2026 (mittlere Temperatur: 13,8 °C; Niederschlag: 0 ml) hat ergeben, dass lediglich ein Kfz die Straße „Im Schapenkamp“ innerhalb von 6 Minuten durchfahren hat. Gezählt wurde in den morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden von 6.00-10.00 Uhr sowie von 15.00-19.00 Uhr. In diesen 8 Stunden hat kein einziges Fahrzeug den Schapenkamp als Ausweichroute bzw. Abkürzung gewählt.  

Neben diesen objektiven Erkenntnissen der Geschwindigkeitsüberwachung und der Durchgangszählung ist aus verkehrsplanerischer Sicht die Einrichtung einer Einbahnstraße nicht weiter zu verfolgen. Dies begründet sich – wie bereits in der Mitteilung 25-26947-01 beschrieben – aus dem durch die Einbahnstraße resultierenden Mehrverkehr im Quartier sowie der Rückstaugefahr im Knotenpunkt Messeweg – Berliner Straße. Diese Einschätzung wird auch uneingeschränkt von der Polizei vertreten. 

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