Antrag (öffentlich) - 26-28877-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Schutz des Igels und weiterer nachtaktiver Kleintiere vor Gefährdungen durch Mähroboter – Änderungsantrag zu Drs. 26-28877
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt, Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.06.2026
|
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zum Schutz des Westigels und weiterer nachtaktiver Kleintiere vor Gefährdungen durch Mähroboter eine Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet Braunschweig erlassen werden kann.
- Die Verwaltung wird gebeten, dem Umwelt- und Grünflächenausschuss und dem Rat bis Ende 2026 über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Allgemeinverfügung vorliegen, legt sie hierzu gleich eine entsprechende Beschlussvorlage vor.
- Unabhängig hiervon wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit für städtische Grundstücke geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz des Westigels und weiterer Kleintiere umgesetzt oder weiterentwickelt werden können.
- Die Verwaltung wird gebeten, ihre Öffentlichkeitsarbeit zum igelfreundlichen Einsatz von Mährobotern fortzuführen.
- Die Verwaltung wird gebeten, sich im Rahmen ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten gegenüber Land, Bund und den kommunalen Spitzenverbänden für möglichst einheitliche und rechtssichere Rahmenbedingungen zum Schutz besonders geschützter Tierarten vor Gefährdungen durch Mähroboter einzusetzen.
Sachverhalt
Der Schutz des Westigels (Erinaceus europaeus) und weiterer nachtaktiver Kleintiere vor Verletzungen durch Mähroboter hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass insbesondere der nächtliche Einsatz von Mährobotern eine erhebliche Gefährdung für Igel darstellt. Da sich Igel bei Gefahr instinktiv zusammenrollen, anstatt zu fliehen, können sie den Geräten häufig nicht rechtzeitig ausweichen und werden teilweise schwer oder tödlich verletzt. Gleichzeitig gilt der Westigel inzwischen als potenziell gefährdete Art; in Niedersachsen wird er auf der Vorwarnliste der Roten Liste geführt (Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 1/2025). Die Gefährdung des Igels beruht dabei auf einer Vielzahl von Faktoren, zu denen neben Mährobotern unter anderem der Verlust geeigneter Lebensräume, das Insektensterben, Barrieren durch Einfriedungen sowie der Straßenverkehr gehören (u. a. Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, BUND Niedersachsen).
Vor diesem Hintergrund hat sich die fachliche und politische Diskussion in den vergangenen Monaten deutlich weiterentwickelt. Bereits im Jahr 2025 hat die SPD-Ratsfraktion mit einer Anfrage auf die Problematik aufmerksam gemacht und angeregt, die Bevölkerung über einen igelfreundlichen Einsatz von Mährobotern zu informieren (Drs. 25-25044). Die Stadt Braunschweig hat diese Anregung aufgegriffen und sowohl eine Pressemitteilung veröffentlicht als auch auf ihrer Website ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mähroboter in der Dämmerung und während der Nacht zum Schutz des Igels nicht betrieben werden sollten. Zugleich wurde über weitere Möglichkeiten einer igelfreundlichen Gartengestaltung informiert. Damit hat die Stadt frühzeitig einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit geleistet.
Auch auf Landes- und Bundesebene hat sich die Diskussion inzwischen deutlich weiterentwickelt. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag haben mit ihrem Entschließungsantrag „Igel und andere Kleintiere vor Mäh- und Schneidemaschinen schützen“ (LT-Drs. 19/9910) deutlich gemacht, dass technische Verbesserungen, Verbraucherinformation sowie einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen gemeinsam verfolgt werden sollten. Auch der Deutsche Städtetag spricht sich inzwischen für ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter aus und verweist darauf, dass Städte für viele Tierarten zunehmend wichtige Ersatzlebensräume darstellen (Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages vom 21.01.2026). Ebenso fordern zahlreiche Natur- und Tierschutzverbände, darunter der Deutsche Tierschutzbund, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Deutsche Naturschutzring (DNR) und der WWF Deutschland, in einem gemeinsamen offenen Brief vom 08.04.2026 eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren vor Gefährdungen durch Mähroboter. Die antragstellenden Fraktionen unterstützen diese Bestrebungen ausdrücklich. Langfristig sind möglichst einheitliche und rechtssichere Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene einem Nebeneinander unterschiedlicher kommunaler Regelungen vorzuziehen.
Die antragstellenden Fraktionen teilen das Ziel, den Schutz des Igels und weiterer nachtaktiver Kleintiere wirksam zu verbessern. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass der Erlass einer Allgemeinverfügung einen Verwaltungsakt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darstellt. Vor ihrem Erlass sind die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen sorgfältig zu prüfen und das der zuständigen Behörde eingeräumte Ermessen auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten ordnungsgemäß auszuüben (§ 40 VwVfG). Hierzu gehören insbesondere die Prüfung, ob eine Allgemeinverfügung im konkreten Fall geeignet, erforderlich und angemessen ist, sowie die Auswahl einer rechtmäßigen und verhältnismäßigen Ausgestaltung der Regelung. Darüber hinaus muss ein Verwaltungsakt nach § 37 Abs. 1 VwVfG inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Diese Anforderungen dienen der Rechtssicherheit und sollen gewährleisten, dass eine Allgemeinverfügung auf einer tragfähigen tatsächlichen und rechtlichen Grundlage beruht.
Die antragstellenden Fraktionen formulieren mit dem vorliegenden Änderungsantrag deshalb bewusst einen politischen Prüfauftrag an die Verwaltung, ohne das Ergebnis dieser fachlichen und rechtlichen Prüfung vorwegzunehmen. Dadurch wird gewährleistet, dass die zuständige Fachverwaltung die für den Erlass einer Allgemeinverfügung erforderlichen fachlichen und rechtlichen Prüfungen eigenverantwortlich durchführen und ihr Ermessen ordnungsgemäß ausüben kann. Sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen vorliegen, soll die Verwaltung dem Umwelt- und Grünflächenausschuss und dem Rat eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen. Gleichzeitig soll sich die Stadt Braunschweig im Rahmen ihrer Mitwirkungsmöglichkeiten gegenüber Land, Bund und den kommunalen Spitzenverbänden für möglichst einheitliche und rechtssichere Rahmenbedingungen zum Schutz besonders geschützter Tierarten vor Gefährdungen durch Mähroboter einsetzen. Damit verbindet der vorliegende Änderungsantrag das Ziel eines wirksamen Artenschutzes mit einem rechtsstaatlich fundierten, rechtssicheren und belastbaren Verwaltungsverfahren sowie der Perspektive einer langfristig einheitlichen Regelung.
Unabhängig hiervon sollen die bereits begonnenen Maßnahmen der Stadt Braunschweig fortgeführt und – soweit sinnvoll – weiterentwickelt werden. Dies betrifft insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit zum igelfreundlichen Einsatz von Mährobotern sowie die Prüfung organisatorischer und technischer Maßnahmen auf städtischen Grundstücken.
