Antrag (öffentlich) - 26-29062-02
Grunddaten
- Betreff:
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Weiterentwicklung der Unterstützung von Unternehmen bei langandauernden öffentlichen Baumaßnahmen – Änderungsantrag zu Drs. 26-29062
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt, Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt, CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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30.06.2026
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie die Unterstützung von Unternehmen, die von langandauernden öffentlichen Tiefbaumaßnahmen in besonderer Weise betroffen sind, auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen weiterentwickelt werden kann. Dabei sind insbesondere die bisherigen Erfahrungen auszuwerten, geeignete finanzielle und nichtfinanzielle Unterstützungsinstrumente zu entwickeln sowie transparente und nachvollziehbare Kriterien für deren Anwendung vorzuschlagen.
Die Ergebnisse sind den zuständigen Ratsgremien rechtzeitig vor den Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 vorzulegen, damit der Rat auf dieser Grundlage über das weitere Vorgehen und gegebenenfalls über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln entscheiden kann.
Sachverhalt
Langandauernde öffentliche Baumaßnahmen können für unmittelbar betroffene Unternehmen, insbesondere im Einzelhandel, in der Gastronomie sowie im Dienstleistungsbereich, erhebliche wirtschaftliche Belastungen mit sich bringen. Gleichzeitig sind Investitionen in die kommunale Infrastruktur unverzichtbar. Sie dienen der langfristigen Attraktivität, Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Braunschweig und kommen damit auch den ansässigen Unternehmen zugute.
Die Stadt Braunschweig hat bereits verschiedene Maßnahmen entwickelt, um die Auswirkungen größerer Baumaßnahmen auf betroffene Unternehmen möglichst gering zu halten. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit, des Parkraummanagements, der Information und Kommunikation mit den Anliegern sowie Unterstützungsmaßnahmen des Stadtmarketings (vgl. Drs. 26-29063-01). Darüber hinaus besteht weiterhin die „Richtlinie der Stadt Braunschweig für freiwillige Unterstützungsleistungen bei umfangreichen Tiefbauarbeiten“, die durch Ratsbeschluss vom 26.09.2017 eingeführt wurde (Drs. 17-05222-01). Ziel der Richtlinie war es, der Stadt ein flexibles Instrument zur Unterstützung der Betriebe an die Hand zu geben, die von langandauernden öffentlichen Tiefbaumaßnahmen in besonderer Weise betroffen sind. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 wurden hierfür jedoch keine Haushaltsmittel bereitgestellt. Eine ausnahmsweise Einzelfallprüfung im Falle außerordentlicher, unzumutbarer Härten ist damit nicht ausgeschlossen (vgl. Drs. 25-25835-01).
Nach inzwischen mehreren Jahren, in denen die 2017 beschlossene Richtlinie angewandt wurde, erscheint es sinnvoll, die bestehenden Unterstützungsinstrumente insgesamt zu überprüfen und auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob die bisherigen Regelungen und Unterstützungsmaßnahmen geeignet sind, Unternehmen, die von langandauernden öffentlichen Tiefbaumaßnahmen in besonderer Weise betroffen sind, zielgerichtet zu unterstützen. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass Unterstützungsleistungen nur unter engen Voraussetzungen gewährt werden können und hierfür ein Nachweis erforderlich ist, dass die wirtschaftliche Beeinträchtigung in außergewöhnlicher Weise durch die Tiefbaumaßnahme verursacht wurde (vgl. Drs. 17-05222-01 u. Drs. 22-18054-01). Vor diesem Hintergrund sollen finanzielle und nichtfinanzielle Unterstützungsmaßnahmen betrachtet und transparente sowie nachvollziehbare Kriterien für ihre Anwendung weiterentwickelt werden.
Ziel ist es, die berechtigten Interessen besonders betroffener Unternehmen angemessen zu berücksichtigen und gleichzeitig den Anforderungen einer verantwortungsvollen, sparsamen und rechtssicheren Haushaltsführung Rechnung zu tragen. Die Ergebnisse sollen rechtzeitig vor den Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 vorliegen und dem Rat eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen bieten.
