Antrag (öffentlich) - 26-29068-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Deckung des bestehenden Bedarfs an zusätzlichen Gewerbe- und Industrieflächen und zur Verbesserung der Ansiedlungsmöglichkeiten für Unternehmen wird die Verwaltung gebeten, die bestehenden Kontakte und Gespräche mit den Nachbarkommunen zur Entwicklung interkommunaler Gewerbe- und Industrieflächen fortzuführen und zu intensivieren. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die bisherigen Planungen für ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet gemeinsam mit der Stadt Salzgitter wieder aufgegriffen und weiterentwickelt werden können.

Nach Abschluss der Arbeiten am Integrierten Gewerbeflächenentwicklungskonzept (IGEK) berichtet die Verwaltung dem Rat über den Stand der Gespräche mit den Nachbarkommunen, die Entwicklungsperspektiven interkommunaler Gewerbe- und Industrieflächen sowie das weitere Vorgehen.

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Braunschweig hat sich bereits mehrfach mit der Entwicklung interkommunaler Gewerbe- und Industrieflächen befasst. Mit der Beschlussvorlage „Interkommunales Gewerbe-/Industriegebiet Stiddien-Beddingen der Städte Braunschweig und Salzgitter“ (Drs. 16-01614) wurde die Verwaltung im Jahr 2016 einstimmig beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Salzgitter die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbe- bzw. Industriegebietes zu prüfen und hierzu zunächst eine Machbarkeitsstudie mit Planungsalternativen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erarbeiten.

Die daraufhin erarbeitete Machbarkeitsstudie wurde dem Rat mit der Beschlussvorlage „Machbarkeitsstudie Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Braunschweig-Salzgitter“ (Drs. 18-08158) vorgelegt. Der Rat der Stadt Braunschweig nahm die Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, gemeinsam mit der Stadt Salzgitter zunächst weitere fachliche und infrastrukturelle Voraussetzungen – insbesondere hinsichtlich Raumordnung, Verkehrserschließung, Landesförderung, Mobilität und weiterer Rahmenbedingungen – zu klären sowie über den Fortgang der Gespräche zu berichten. Eine Entscheidung über die Umsetzung des Projekts sollte erst auf Grundlage dieser weiteren Untersuchungen erfolgen.

Die Machbarkeitsstudie kommt zu dem Ergebnis, dass ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet grundsätzlich realisierbar ist und ein Bedarf an zusätzlichen Industrie- und Gewerbeflächen besteht. Zugleich empfiehlt sie eine schrittweise und bedarfsgerechte Entwicklung sowie weitere politische Entscheidungen auf Grundlage fortgeschriebener fachlicher Erkenntnisse.

Auch unabhängig von den damaligen Untersuchungen besteht weiterhin ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen Gewerbe- und Industrieflächen. Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren wiederholt darauf hingewiesen, dass innerhalb des Stadtgebietes nur noch wenige größere zusammenhängende Gewerbeflächen zur Verfügung stehen und Ansiedlungsanfragen größerer Unternehmen bereits heute teilweise nicht bedient werden können. Die Bereitstellung zusätzlicher Entwicklungsmöglichkeiten ist daher ein wichtiger Baustein zur Sicherung von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung und Gewerbesteuereinnahmen sowie zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung Braunschweigs und der Region.

Zwischenzeitlich arbeitet die Verwaltung an einem Integrierten Gewerbeflächenentwicklungskonzept (IGEK). Im Jahresbericht 2025 zum Integrierten Klimaschutzkonzept 2.0 (Drs. 25-28058) wird die Entwicklung klimafreundlicher Gewerbegebiete als laufende Maßnahme („Planung/Konzept“) dargestellt. Damit dokumentiert die Verwaltung, dass die strategische Weiterentwicklung der Gewerbeflächenentwicklung bereits Bestandteil ihrer laufenden Arbeit ist.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die Gespräche mit den Nachbarkommunen fortzuführen und nach Abschluss des IGEK den politischen Gremien über den Stand der interkommunalen Gespräche, die Entwicklungsperspektiven interkommunaler Gewerbe- und Industrieflächen sowie das weitere Vorgehen zu berichten.

Mit dem vorliegenden Beschluss wird keine Vorentscheidung über die Entwicklung eines konkreten Gewerbe- oder Industriegebietes getroffen. Vielmehr knüpft der Rat an seine bisherigen Beschlüsse an und schafft die Grundlage dafür, dass auf Basis des Integrierten Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes über die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten interkommunaler Gewerbe- und Industrieflächen beraten werden kann.

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Beschlüsse

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30.06.2026 - Rat der Stadt Braunschweig - ungeändert beschlossen