„Für die Erneuerung der Fahrbahn und der Rinnen für die Oberflächenentwässerung
der öffentlichen Verkehrsanlage „Olfermannstraße“ wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Braunschweig vom 11.05.2010 in der derzeit geltenden Fassung die Aufwandsspaltung beschlossen.“
31.01.2018 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Für die Erneuerung der Fahrbahn und der Rinnen für die Oberflächenentwässerung
der öffentlichen Verkehrsanlage „Olfermannstraße" wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Braunschweig vom 11.05.2010 in der derzeit geltenden Fassung die Aufwandsspaltung beschlossen."
Abstimmungsergebnis:
13 dafür1 dagegen1 Enthaltung
27.02.2018 - Bauausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Für die Erneuerung der Fahrbahn und der Rinnen für die Oberflächenentwässerung
der öffentlichen Verkehrsanlage „Olfermannstraße“ wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Braunschweig vom 11.05.2010 in der derzeit geltenden Fassung die Aufwandsspaltung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis:
dafür: 11dagegen: 0Enthaltungen: 0
06.03.2018 - Verwaltungsausschuss
N 35 - ungeändert beschlossen
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13.03.2018 - Rat der Stadt Braunschweig
Ö 22 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Für die Erneuerung der Fahrbahn und der Rinnen für die Oberflächenentwässerung
der öffentlichen Verkehrsanlage „Olfermannstraße" wird gemäß § 3 Abs. 2 und § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) der Stadt Braunschweig vom 11.05.2010 in der derzeit geltenden Fassung die Aufwandsspaltung beschlossen."