Im Stadtbezirk 221 Weststadt wird die Gebietsfreistellung der öffentlich geförderten Wohnungen auf der Grundlage des § 11 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) letztmalig für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 verlängert.
21.02.2018 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Im Stadtbezirk 221 Weststadt wird die Gebietsfreistellung der öffentlich geförderten Wohnungen auf der Grundlage des § 11 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) letztmalig für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 verlängert.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 11 dagegen: 3 Enthaltung: 1
01.03.2018 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Im Stadtbezirk 221 Weststadt wird die Gebietsfreistellung der öffentlich geförderten Wohnungen auf der Grundlage des § 11 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) letztmalig für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 verlängert.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 7; dagegen: 3; Enth.: 0
06.03.2018 - Verwaltungsausschuss
N 32 - ungeändert beschlossen
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13.03.2018 - Rat der Stadt Braunschweig
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Im Stadtbezirk 221 Weststadt wird die Gebietsfreistellung der öffentlich geförderten Wohnungen auf der Grundlage des § 11 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) letztmalig für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 verlängert.