Beschluss:
1. Der Begriff "Qualitätsentwicklung" wird an allen Stellen durch Quantitätsentwicklung ersetzt.
2. Das in der Anlage dargestellte Konzept zur Erprobung einer Verringerung bzw. Abschaffung der Schließzeiten in Kindertagesstätten (Maßnahmenkatalog) wird um eine weitere Variante ergänzt, die besagt:
Variante 4: Abschaffung der Schließzeit 365 Öffnungstage
Samstag und Sonntag werden hier als Werktage betrachtet.
Das Budget dafür ist im städtischen Haushalt entsprechend aufzustocken.
3. Dem geänderten Konzept zur Erprobung einer Verringerung bzw. Abschaffung der Schließzeiten in Kindertagesstätten wird zugestimmt.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Konzept im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umzusetzen.
5. Die Umsetzung in städtischen Kindertagesstätten hat Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung stehenden jeweiligen Sachmitteln.