Die Verwaltung wird ermächtigt, über die bereits für das Einstellungsjahr 2019 bereitgestellten 40 Ausbildungsplätze für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste hinaus nunmehr bis zu 60 Einstellungsangebote für eine Einstellung als Stadtinspektor-Anwärterin bzw. als Stadtinspektor-Anwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Wirkung vom 1. August 2019 zu erteilen.
31.01.2019 - Finanz- und Personalausschuss
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, über die bereits für das Einstellungsjahr 2019 bereitgestellten 40 Ausbildungsplätze für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste hinaus nunmehr bis zu 60 Einstellungsangebote für eine Einstellung als Stadtinspektor-Anwärterin bzw. als Stadtinspektor-Anwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Wirkung vom 1. August 2019 zu erteilen.