Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Braunschweig wird wie folgt geändert:
§1 Abs. 3
nach „Rettung von Menschen" einfügen: "und Tieren".
Neuer Wortlaut §1 Abs 3:
(3) Der Einsatz der Feuerwehr der Stadt Braunschweig ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich, soweit sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 dieser Satzung nichts anderes ergibt.
§3 Abs. 3 a)
hinter „Tierrettung" einfügen: „, sofern nicht §1 Abs 3 greift"
Neuer Wortlaut §3 Abs. 3 a):
(3) Diese freiwilligen Leistungen sind insbesondere:
a) Allgemeine Leistungen
• Bergungs-, Sicherungs- und Räumungsarbeiten
• Auspumparbeiten
• Tierrettung, sofern nicht §1 Abs. 3 greift
• Türöffnung und -sicherung
• Entfernung von Bienenschwärmen, Wespennestern und Ähnlichem
• Gestellung von Feuerwehrkräften bzw. technischem Gerät
• Entfernen von Eiszapfen