Beschluss: (Entscheidung gemäß § 93 Absatz 1 NKomVG)
"Der städtische Friedhof in Lamme ist aufgrund seiner Anlage und Bepflanzung in große komplett
zu übersehende Flächen und in Flächen, die teilweise durch eine Bepflanzung zumindest teilweise
voneinander getrennt sind, aufgeteilt.
Zur Prüfung vor Ort, ob ggf. mit Mitteln zusätzlicher Bepflanzungen oder anderen Veränderungen
die Aufenthaltsqualität für Besucher der Grabstellen verbessert werden kann, wird die Verwaltung
gebeten, mit dem Bezirksrat vor Ort im Herbst 2018 einen Ortstermin durchzuführen."