Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)
Wir bitten die Stadt Braunschweig um Prüfung, welche Möglichkeiten es gibt, eine Versorgung mit bestehenden Bankdienstleistungen in unserem Stadtbezirk zu erhalten und nicht weiter zu verschlechtern. Hierzu ist auch eine Kontaktaufnahme mit BLSK und Volksbank Wolfenbüttel sinnvoll.