Stellvertretende Ratsvorsitzende Naber lässt nach Aussprache über die Vorlage 17-05210 abstimmen. Beschluss: „Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des konsolidierten Gesamtabschlusses 2014 durch den Oberbürgermeister und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2014 wird der konsolidierte Gesamtabschluss 2014 beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen beschlossen |
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