Beschluss: „Teil 1 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Braunschweig (Zuwendungen zu den Organisations- und Raumkosten der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen) wird wie nachfolgend und in der Anlage dargestellt geändert. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen |
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