Nach Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über die Vorlage 17-05890 abstimmen. Beschluss: Die Anlage 1 zu den Ausführungsbestimmungen zum Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 über die Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen wird wie folgt geändert (vergl. Anlage 2):
C) Instandhaltungspauschale (Grundstücks- und Gebäudekosten) (ehemals Investiti-onspauschale)
Satz 1 und 2 werden ersetzt durch:
Für Instandhaltungen, Sanierungen und Ersatzbeschaffungen, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs und Werterhaltung des Gebäudes / der Einrichtung erforderlich sind, wird eine jährliche Pauschale pro geförderte Gruppe in Höhe von 8.550 € berücksichtigt. Voraussetzung für die Gewährung der Instandhaltungspauschale ist die Unterzeichnung der Vereinbarung zur Sicherstellung zukünftig erforderlicher Instandhaltungen/Sanierungen entsprechend der Anlage 2 zu diesem Ratsbeschluss. Für Einrichtungen der Förderkategorien „Regelkindertagesstätten in Betriebsträgerschaft" und „Regelkindertagesstätten in angemieteten Räumen" entfällt die Instandhaltungspauschale.
Satz 3 und 4 bleiben unverändert.
Satz 5 wird wie folgt geändert:
Die genannten Beträge für Eltern-Kind-Gruppen wurden, wie angegeben, auf der Basis des Jahres 1999 ermittelt und entsprechend hochgerechnet.
Die getroffenen Regelungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft. Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung beschlossen |
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