Eine Aussprache zu einzelnen Personen auf der Vorschlagsliste wird nicht gewünscht. Der Bezirksgeschäftsstellenleiter weist auf den vertraulichen Inhalt der Namenslisten hin (Datenschutz). Die Listen konnten nicht bezirksweise getrennt werden. Sofern die Vernichtung der Namenslisten bei den Mitgliedern Probleme bereitet, bietet die Verwaltung an, die Unterlagen zurückzunehmen und der ordnungsgemäßen Vernichtung zuzuführen. Von diesem Angebot machen zwei Bezirksratsmitglieder Gebrauch. Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG) "Der Rat der Stadt Braunschweig stimmt der Vorschlagsliste (Liste 1 - Teil A und B) zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen am Amts- und Landgericht für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu.
Die interessierten Bürgerinnen und Bürger, die die Altersgrenzen nicht einhalten (Liste 2), die keinen Wohnsitz in Braunschweig haben (Liste 3), die Polizeivollzugsbeamte sind (Liste 4) oder deren Antrag erst nach dem 28.2.2018 eingegangen ist (Liste 5) werden nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen."
Abstimmungsergebnis:
14 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen |
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