Die Verwaltung erläutert, dass es für diese Angelegenheit keine Zuständigkeit der Stadt Braunschweig gibt. Nach vorliegenden Informationen kann auf bestehender Eisenbahninfrastruktur jeglicher Vekehr abgewickelt werden, der im Rahmen bestehender Vorschriften betrieblich möglich ist. Eine Anzeigepflicht gegenüber Dritten besteht für Güterverkehr nicht, insofern liegt auch keine Zuständigkeit der Stadt Braunschweig oder des Regionalverbandes wie für den öffentlichen Personennahverkehr vor. Der Güterverkehr in Richtung Braunschweig-Hafen ist in der Tat angestiegen und wird dem Vernehmen nach weiter ansteigen, da die Strecke auch grundsätzlich für den Verkehr Richtung Logistikzentrum Harvesse (Volkswagen) vorbereitet ist. |
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