Herr Manlik begründet seine Ablehnung mit dem vorhandenen Kopfsteinpflaster der Straße. Dann solle man lieber den in einem sehr schlechten Zustand befindlichen Radweg so belassen. Beschluss: (Entscheidung gemäß § 93 Absatz 1 NKomVG) "Der Entsiegelung und Aufgabe/Aufhebung der vorhandenen Radwege auf der Ostseite des Burgundenplatzes wird zugestimmt."
Abstimmungsergebnis:
1 dafür 8 dagegen 1 Enthaltung |
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