Herr Schmidbauer vom Fachbereich 61, Stadtplanung und Umweltschutz, trägt zur Vorlage vor und beantwortet Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.
Es gebe sehr viele Eigentümer in dem Gebäudekomplex. Das dortige Bauvorhaben sei nicht bekannt. Die vorhandenen Bauzäune würden zur Sicherung vor der bröckelnden Fassade dienen. Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG „Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Rebenring, Ecke Hagenring", HA 139, sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."
Abstimmungsergebnis:
10 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen |
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