Die Verwaltung stellt die Vorlage anhand einer Präsentation vor.
Herr Dr. Dr. Büchs stellt fest, dass der Stadtbezirk Schunteraue im Konzept nicht vorkommt. Die Verwaltung erläutert die Gesamtsystematik des Konzepts, in dem viele Projekte noch nicht konkret verortet sind. Beschluss:
"1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen. 2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Projektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. 3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten. 4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes."
Abstimmungsergebnis: Dafür: 4Dagegen: 1Enthaltungen: 0 |
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