Eine Stellungnahme der Verwaltung liegt nicht vor.
Die Verwaltung verweist auf die ergangene Mitteilung außerhalb von Sitzungen Ds 18-08644 Beteiligung der Stadtbezirksräte am Lärmaktionsplan. Auch wenn der Gesetzgeber keine Beteiligung der Stadtbezirksräte vorsieht, wird den Mitgliedern der Stadtbezirksräte noch die Möglichkeit gegeben, Anregungen einzureichen.
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