Herr Pottgießer erläutert auf Nachfrage von Ratsherr Dr. Dr. Büchs die beachteten Rechtsvorschriften, u. a. des Verwaltungsverfahrensgesetzes, und das Stadium offener Klageverfahren mit nicht aufschiebender Wirkung. Im Ergebnis bestehe keine Veranlassung, das Verkehrsgutachten anzupassen. Rechtlich wäre es möglich, die Ausschreibung für den Neubau der Stadtstraße Nord vorzunehmen. Zum Gesamtvorhaben verweist Frau Dr. Goclik auf verschiedene Vogel- und Fledermausvorkommen in der Grünachse am überplanten Sackweg. Es gäbe Alternativlösungen, die der Förderung biologischer Vielfalt besser Rechnung tragen. Auf Anmerkungen von Ratsfrau Schneider eingehend, erklärt Herr Pottgießer, dass es gemäß gesetzlicher Rahmenbedingungen im Rahmen des verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern erst ab definierten Schwellenwerten Anspruch auf Schallschutz gibt. Beschluss: „Der als Anlage beigefügte Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses zur Ergänzung und Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 07.06.2017 für den Neubau der Stadtstraße Nord in der Fassung vom 24.10.2018 wird festgestellt." Abstimmungsergebnis: Dafür: 8Dagegen: 3Enthaltungen: 1 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||