Ratsfrau Schneider erläutert den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Herr Stadtbaurat Leuer erörtert den Standpunkt der Verwaltung. Diese sehe - wie das Netzwerk und die drei großen Wohnungsunternehmen - gemeinschaftliche Wohnformen als Angebote von gesellschaftspolitischer Bedeutung. Grundsätzlich wird auch der Standort Holwedeklinik weiterhin als sinnvolles Angebot für gemeinschaftliches Wohnen und ggf. weitere kulturelle Einrichtungen wie ein Quartierszentrum angesehen. Diese Idee wird berücksichtigt. Problematisch sei es, zeitnah mit dem Planverfahren zu starten. Es sei nicht sinnvoll, sich zu diesem frühen Zeitpunkt zu binden, stattdessen gelte es offen zu sein für potenzielle Nutzer der Gebäude. Das Netzwerk werde zeitgerecht in die Vorüberlegungen zur zukünftigen Nutzung und die Größe und Lage der Fläche für Wohngemeinschaften einbezogen. Die Zeitplanung sieht vor, dass im Jahr 2019 der Planungsprozess starte, die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs vorbereitet werde. Dem schließe sich das Bebauungsplanverfahren an. Eine Umsetzung sei in 2023/2024 absehbar. Herr Warnecke führt zum aktuellen Sachstand weiter aus. Die SPD-Fraktion hatte zum Haushalt 2018 den Antrag „Durchführung eines Modellvorhabens zum gemeinschaftlichen Wohnen" gestellt. Dieser ist beschlossen worden. Der Haushalt ist am 19. Juni 2018 freigegeben worden. Im September und Oktober 2018 seien mit den großen Wohnungsbaugesellschaften (Nibelungen Wohnbau GmbH, Braunschweiger Baugenossenschaft und Wiederaufbau) produktive Gespräche geführt worden zur Abstimmung der Bereitschaft zur Teilnahme an dem Modellprojekt. Mit dem Netzwerk Gemeinsam Wohnen Braunschweig befinde man sich ebenfalls im kommunikativen Austausch. Vorschläge und Problemstellungen werden derzeit verwaltungsintern ausgewertet. Es liegen bei allen Unternehmen und dem Netzwerk zum Teil bereits langjährige Erfahrungen mit Gruppen für gemeinschaftliches Wohnen vor (u.a. Kalandstraße und Nördliches Ringgebiet). Alle drei Unternehmen zeigen Interesse, anfragenden Gruppen mit Eigeninitiative entsprechende Angebote für Projekte zur Miete zu machen. Eine große Hürde bis zur Realisierung stellt nach übereinstimmender Meinung der Wohnungsunternehmen die langdauernde Phase der Gruppenbildung und deren Moderation dar. Die Wohnungsgesellschaften und die Stadt sehen sich dazu nicht in der Lage. Es kommt eine Unterstützung durch externe Projektsteuerung in Frage. Herr Warnecke bekundet, in Summe verlaufe die Umsetzung bis dato zufriedenstellend.
Auf Nachfrage von Herrn Labitzke antwortet Herr Stadtbaurat Leuer, dass der Gestaltungsbeirat vor einem städtebaulichen Wettbewerb grundsätzlich eingebunden wird. Angedacht sei, bei der Auslobung einen Hinweis auf das Wohnprojekt mit vorstellbaren Nutzungsformen zu geben. Für detailliertere Aussagen sei der Zeitpunkt zu früh. Bezüglich Quoten zum sozialen Wohnungsbau werde natürlich der entsprechende Ratsbeschluss berücksichtigt. Ratsherr Hinrichs spricht sich dafür aus, beim städtebaulichen Wettbewerb hohen Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf für das Klinikum Priorität einzuräumen, da die Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzeptes viel Geld koste. Ratsfrau Schneider spricht sich gegen einen Verkauf für den Meistbietenden aus. Sie erachtet soziale Aspekte (Wohn- und Pflegegemeinschaften, altersgerechte Gestaltung, Servicewohnen, Mehrgenerationenwohnen, sozialer und bezahlbarer Wohnraum usw.) als besonders wichtig. Frau Dr. Goclik bittet, ökologische Belange im Sinne der Biodiversität und der Ruhe bei der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbs einfließen zu lassen.
Mehrere Ratsmitglieder befürworten fraktionsübergreifend den Vorschlag von Ratsfrau Palm, einen Änderungsantrag zum Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 01.11.2018 zu stellen, der sowohl den begrüßenswerten Appell des Urspungsantrages als auch die Anmerkungen der Verwaltung aufgreift.
Abstimmungsergebnis: Der Ausschuss lässt den Antrag passieren.
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