Stadtbaurat Leuer erläutert die Vorlagen der Verwaltung, die das Ergebnis zahlreicher Veranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern sowie mit den Expertinnen und Experten innerhalb und außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig seien. Er verdeutlicht, dass es sich um kein Ergebnispapier, sondern um eine zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung handele. Mit einem Beschluss über das Stadtentwicklungskonzept würden keine einzelnen Maßnahmen beschlossen. Er ergänzt, dass es auch Projekte geben kann, die noch nicht vorhersehbar seien, weil sich Rahmenbedingungen zum Beispiel aus gesetzgeberischer Sicht oder aufgrund gesellschaftlicher Ereignisse ändern können.
Herr Walther berichtet über die Ergebnisse der 19 Stadtbezirksräte. Die Diskussionen hätten sich überwiegend auf die Stadtteilkonzepte konzentriert. Das Gesamtwerk sei inhaltlich vergleichsweise wenig diskutiert worden.
Ratsherr Köster erläutert den Änderungsantrag 18-09266 der CDU-Fraktion. Eine seitens der Verwaltung mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen dargestellte Priorisierung trage zur Transparenz des Verfahrens bei.
Ratsherr Rosenbaum begrüßt ausdrücklich die im ISEK-Prozess umgesetzte Bürgerbeteiligung. Die Bürgerbeteiligung sei nach Wahrnehmung der Bürgerinitiativen allerdings nicht immer so bürgernah durchgeführt worden, weil sich am Ende weitestgehend die Position der Verwaltung durchgesetzt habe. Ihm sei es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft bei der kleinteiligen Planung einbezogen werden.
Ratsherr Kühn begrüßt das gesamte ISEK-Verfahren. Die Bürgerinnen und Bürger hätten sich sehr gut beteiligten können. Für Politik und Verwaltung sei ein Leitfaden entstanden, der eine gute Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre biete.
Ratsherr Sommerfeld sieht in der Abschaffung des Bürgerhaushalts einen Wehrmustropfen. Im Vergleich zum ISEK sei der Bürgerhaushalt nur mit geringem Aufwand und Mitteln umgesetzt worden.
Ratsherr Köster lässt gemeinsam über die Vorlage 18-8544-01 und den Änderungsantrag 18-09266 abstimmen.
Beschluss: (gemeinsame Abstimmung mit DS 18-08544-01, beschlossen in der Fassung der Ergänzungsvorlage 18-08544-01 und ergänzt um die Fassung des Änderungsantrages 18-09266):
"1. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.
2. Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Projektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.
4. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.
5. Für eine konsequente Umsetzung der im ISEK zusammengetragenen Maßnahmen bedarf es zuvor einer eindeutigen Priorisierung. Die Verwaltung wird deshalb gebeten, in einem klaren und für die Politik nachvollziehbaren Verfahren fortlaufend darzustellen, welche Maßnahmen in einem Haushaltsjahr umgesetzt werden sollen. Diese Darstellung soll in einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf vor den jeweiligen Haushaltsberatungen erfolgen."
Abstimmungsergebnis: (gemeinsame Abstimmung mit 18-08544-01)
Dafür: 8Dagegen: 0Enthaltungen: 2 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||