Beschluss: Die Technische Beschäftigte Andrea Philipp wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - als Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt abberufen. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen |
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