Beschluss: Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NkomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt. Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung beschlossen |
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