Beschluss: „1.Für das im Betreff bezeichnete Stadtgebiet, das in Anlage 2 dargestellt ist, werden die Planungsziele zur Aufstellung des Bebauungsplanes OE 40 dahingehend ergänzt, dass neben den Regelungen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen, im Rahmen der Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes, weitere Regelungen zur Umsetzung des vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossenen Steuerungskonzeptes Vergnügungsstätten getroffen werden.
2. Für das im Betreff bezeichnete Stadtgebiet, das in Anlage 2 dargestellt ist, wird gemäß Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen |
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