Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu dem Antrag 18-09347 der Änderungsantrag 18-09439 vorliegt, der den ursprünglichen Antrag ersetzt und der Verwaltungsausschuss die Verweisung an den Fachausschuss empfiehlt. Ratsherr Wirtz bringt den Änderungsantrag 18-09439 ein und begründet diesen. Nach Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über die Verweisung des Antrages in den Fachausschuss abstimmen und stellt fest, dass diese mit großer Mehrheit abgelehnt wird. Anschließend stellt er den Beschlussvorschlag des Änderungsantrages 18-09439 unter Einbeziehung des Beschlusstextes aus dem ursprünglichen Antrag 18-09347 getrennt in drei Teile (Ziff. 1 bis 3.) zur Abstimmung. Beschluss: 1. Wir beantragen, dass der Rat sich die Beschlussfassung (Vorbehaltsbeschluss nach § 58 (3) NKomVG) in der nachstehend genannten Angelegenheit vorbehält.
2. Die AfD-Fraktion stellt den Antrag, dass dieser Betrag mit sofortiger Wirkung auf Null zu kürzen ist. 3. Ein Vereinsverbot ist hinsichtlich Art. 9 (2) GG und in Bezug auf VereinsG §§ 3 ff. dringend zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis: getrennte Abstimmung: Ziffer 1: bei 5 Fürstimmen abgelehnt Ziffer 2: bei 5 Fürstimmen abgelehnt Ziffer 3: bei 5 Fürstimmen abgelehnt |
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