Beschluss: (Entscheidung gem. 93 Abs. 1 NKomVG)
„Der weiteren Vermietung des Rokokopavillons an den Literaturkreis AMORC bis zum 30. April 2020 zu den im Sachverhalt dargelegten dauerhaft angelegten Nutzungszwecken wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu schließen.“
Abstimmungsergebnis: 9 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
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