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Ausschussvorsitzender Ratsherr Dr. Mühlnickel trägt die Anfrage vor. Erster Stadtrat Geiger beantwortet diese mit einer Stellungnahme. Herr Loose ergänzt diese um weitere Erläuterungen.
7.5 Mündliche Anfrage von Ratsfrau Palm
Ratsfrau Palm fragt , wann die Zuwegung bzw. der Fuß-/Radweg „Am Schwarzen Berg / Ölper See“ sowie der Weg „Weidengrund / Ölper See“ saniert werden. Herr Loose erläutert, dass derzeit alle Instandhaltungsmaßnahmen aufgenommen und priorisiert werden. In diesem Zusammenhang werden auch die o.g. Wegeverbindungen bewertet.
7.6 Mündliche Anfrage von Ratsfrau Mundlos
Ratsfrau Mundlos fragt nach dem Einsatz von Laubbläsern durch die Stadt. Herr Loose sagt eine Prüfung zu.
7.7 Mündliche Anfrage von Ratsfrau Johannes
Ratsfrau Johannes bittet um Auskunft zum Sachstand „Barfußpfad“. Herr Loose berichtet zum Sachstand der derzeitigen Personalgewinnung, in deren Anschluss der Auftrag bearbeitet wird.
7.8 Mündliche Anfrage von Ratsfrau Schneider
Ratsfrau Schneider stellt mehrere Fragen zum Thema „Rodungen an der Spargelstraße“, die Erster Stadtrat Herr Geiger wie folgt beantwortet: - Hat die Verwaltung Kenntnis von den Baumfällungen und wenn ja, wie bewertet sie diese? In einer Mail vom Abend des 17. Januar 2019 informierte Frau Ratsfrau Palm darüber, dass auf einer Brachfläche im Bereich Freyastraße (Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstücke 58/4 und 59) in großem Umfang Gehölzentfernungen vorgenommen wurden. Eine Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde führte daraufhin bereits am Morgen des 18. Januar 2019 eine Ortsbesichtigung durch. Der Großteil der Gehölze auf dem Gelände war zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung bereits gerodet. Das ausführende Personal wurde vor Ort auf die artenschutzrechtlichen Belange im Zusammenhang mit der Gehölzfällung und dem Abriss mind. einer Gartenhütte aufmerksam gemacht. Die noch zu fällenden drei Bäume (u. a. Pappel) wurden von der Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde auf dauerhaft genutzte Fortpflanzungs- und Ruhestätten kontrolliert. Durch die aktuelle Maßnahme (Entfernung Gehölze, Brombeeraufwuchs, Gartenhütten) geht u. a. Lebensraum für Vögel, Fledermäuse, Amphibien und ggf. weitere Arten - ggf. ohne vorherige Bestandserfassung - verloren. Konkrete artenschutzrechtliche Verstöße konnten im Nachgang der Maßnahme bisher nicht eindeutig nachgewiesen werden. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass ein entsprechender Nachweis - insbes. aufgrund des fortgeschrittenen Verlaufs der Maßnahme - noch gelingen wird. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können etwaige Verstöße allerdings nicht ausgeschlossen werden. Informationen, ob und inwieweit im Vorfeld der Maßnahme die artenschutzrechtlichen Belange geprüft wurden, liegen Abt. 61.4 derzeit nicht vor. Daher wird Abt. 61.4 den Verantwortlichen insoweit schriftlich zu einer Stellungnahme auffordern. - Steht das in Rede stehende Grundstück ganz oder teilweise im städtischen Eigentum bzw. war die Verwaltung anderweitig (bspw. durch Genehmigungen) an der Baumfällaktion beteiligt? Das in Rede stehende Grundstück befindet sich nicht in städtischem Eigentum. Gehölzfällungen sind genehmigungsfrei, soweit es sich nicht um Naturdenkmale oder im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Bäume handelt. Abt. 61.4 war auch daher nicht im Vorfeld über die Gehölzfällungen informiert bzw. daran beteiligt. - Wurden die Baumfällungen im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme durchgeführt und wenn ja, welcher? Abt. 61.4 sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Planungen bzgl. Baumaßnahmen auf besagtem Grundstück bekannt. Ratsfrau Schneider weist im Anschluss auf Festsetzungen bzgl. Grünbeständen in einem 7.9 Mündliche Anfrage von Herrn Hanker
Herr Hanker fragt nach dem Hintergrund zweier Baumfällungen auf dem St.-Magni-Friedhof. Die Verwaltung wird die Fragestellungen an die zuständige ev. Kirche weiterleiten.
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