Oberbürgermeister Markurth und die Ratsherren Bratmann, Wendroth und Scholze nehmen nicht an der Beratung und Beschlussfassung dieses Punktes teil. Beschluss: „Nach Durchführung eines den Rechtsgrundsätzen der §§ 46 ff. EnWG entsprechenden Verfahrens zur Vergabe der qualifizierten Wegenutzungsrechte Gas für das Gebiet der Stadt Braunschweig für einen Zeitraum von 20 Jahren ab dem 1. Januar 2021 wird der Vergabe dieser Rechte auf Grundlage des vorliegenden verbindlichen Angebotes der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG zugestimmt." Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen beschlossen |
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