Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz obliegt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 19 NkomVG dem Rat.
Anlass
Mit dem Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken, wurde im Jahr 2010 für die Stadt Braunschweig ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellt. Aus den hierin vorgeschlagenen Maßnahmen hat der Rat ein Paket von 19 prioritären Maßnahmen beschlossen, unter anderem die Einrichtung einer zentralen Energie- und Bauherrenberatungsstelle. Hierfür wurden Kooperationspartner gesucht und gefunden. Entsprechend dem Beschluss (Drucksache 15-00200, 21.07.2015) startete im September 2015 die Energieberatung in Zusammenarbeit mit BS|ENERGY, dem Bürgerverein REKA und der Stadt Braunschweig. Mit dem o. g. Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, vor Ablauf der 2-jährigen Probephase einen Vorschlag zum weiteren Verlauf, Bedarf und zu einer zukünftigen Organisation der Energieberatung vorzulegen.
Informations- und Beratungsschwerpunkte
Das Informations- und Beratungsangebot ist von Wärme über Strom bis Mobilität breit aufgestellt und geht von allgemeiner Erstinformation bis zur individuellen Fachberatung. Das Hauptinteresse der Bürger besteht an der Gebäudeenergieberatung, hierzu zählen das Nutzerverhalten, Energieeffizienz von Gebäudehülle und Anlagentechnik, Heizen mit erneuerbaren Energien, Solarstrom sowie Informationen zu Kosten und detaillierter Förder-mittelberatung.
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Die energetischen Themen werden ergänzt durch Informationen zu ökologischen und schadstofffreien Baustoffen, Komfort und Behaglichkeit, altersgerechtem und barrierefreiem Umbau, Feuchte- und Schimmelproblemen oder Fragen zu Heizkostenabrechnungen und zu Energieausweisen. Neben gebäudebezogenen Themen gibt es weitere Informations¬angebote unter anderem zu den Themen Strom sparen, energieeffiziente Haushaltsgeräte und Beleuchtung, Ladestationen für Elektroautos. Die Anlage zeigt die Inanspruchnahme und exemplarisch die wesentlichen Beratungsschwerpunkte auf.
Vorträge und Informationsveranstaltungen im Rathaus, in Flüchtlingsunterkünften, auf Messen sowie die Unterstützung von Aktionen und Kampagnen des Klimaschutz-managements der Stadt sind weitere Betätigungsfelder der Energieberatung.
Der Bekanntheitsgrad und die Besucherzahlen der Energie- und Bauberatung nehmen zu, insbesondere die Zahl der Zweitberatungen von Bürgern, die sich für eine energetische Sanierungsmaßnahme entschieden haben, ist ansteigend.
Ausblick
Kompetente, unabhängige Information und Beratung ist die Basis zum Erreichen von Klimaschutzzielen. Die Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, die eigene Wärme-, Strom- und Mobilitätswende voranzubringen, ist das Ziel der städtischen Energieberatung. Aus einem befristeten Angebot sollte eine dauerhafte Einrichtung werden. BS|ENERGY hat das Interesse an einer Fortführung der Kooperation mit der Stadt mit der entsprechenden personellen Unterstützung zugesagt. Der Bürgerverein REKA wird aus Kapazitätsgründen sein Engagement bis auf einzelne gemeinsame Veranstaltungen einstellen, steht aber als grundsätzlicher Unterstützer weiterhin zur Verfügung.
Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung der etablierten Energieberatung mit jeweils einem Energieberater seitens der Stadtverwaltung sowie seitens BS|ENERGY.
Hierfür wird zum Stellenplan 2018 der kw2017-Vermerk an der vorhandenen Stelle der Entgeltgruppe E 10 zur Streichung vorgesehen.
Beschluss: Die Energieberatungsstelle wird gemeinsam mit BS|ENERGY dauerhaft fortgeführt. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung ermächtigt, die Kooperationsvereinbarung anzupassen.
Anlage/n: Beratungsschwerpunkte
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