Sachverhalt:
Anhörungen gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG zur Drucksache 17-05512-01:
Stadtbezirksrat 132 Viewegsgarten-Bebelhof am 22.11.2017:
Abstimmungsergebnis: 12 dafür / 0 dagegen / 0 Enthaltungen“
Finanz- und Personalausschuss am 30.11.2017:
Der Beschlussvorlage 17-05512 wurde in der Fassung der Ergänzungsvorlage 17-05512-01 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 7 dafür / 1 dagegen / 3 Enthaltungen
Bauausschuss am 05.12.2017:
Der Beschlussvorlage 17-05512 wurde in der Fassung der Ergänzungsvorlage 17-05512-01 zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 8 dafür / 1 dagegen / 0 Enthaltungen
2.) Stellungnahme der Verwaltung
Zu Änderungsbeschluss 1 des Stadtbezirksrats 132 Viewegsgarten-Bebelhof:
Bei einer Gebührenpflicht, die - wie von der Verwaltung vorgeschlagen - mit der ersten Minute beginnt, ist die Missbrauchswahrscheinlichkeit geringer und die Wahrscheinlichkeit, dass die Kurzzeitparkplätze tatsächlich für die Kurzzeitparker verfügbar sind, ist größer. Die Verwaltung bleibt daher bei dem Beschlussvorschlag gemäß der Drucksache 17-05512-01.
Zu Änderungsbeschluss 2 des Stadtbezirksrats 132 Viewegsgarten-Bebelhof:
Die Parkgebühren in den Zonen I und II berücksichtigen die Konkurrenz der Parkhäuser (Innenstadt) bzw. der angrenzenden Parkplätze (Hauptbahnhof, BraWo-Park), die jeweils vorrangig vor den Kurzzeitparkplätzen im Straßenraum genutzt werden sollen. Deshalb müssen die Gebühren für die Kuzzeitparkplätze dort höher sein. Diese Konkurrenz besteht in der Parkgebührenzone III, die vorrangig den Besuchern der Bewohner dient, nicht. Die Verwaltung hält die für die Parkgebührenzone III vorgeschlagene Gebührenhöhe für ausreichend, um in den Parkscheininseln in ausreichender Zahl Stellplätze für die Besucher frei zu halten. Die Verwaltung bleibt daher bei dem Beschlussvorschlag gemäß der Drucksache 17-05512-01.
Beschluss:
Anlage/n: keine
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