Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 6. Dezember 2017 (Ds. 17-06007) wird wie folgt Stellung genommen:
Im Zuge der Errichtung der IGS Volkmarode ist in Bezug auf die Deckung ihres Sporthallenbedarfs ursprünglich geplant gewesen, die vorhandene Zwei-Feld-Halle zu sanieren und zusätzlich den Neubau einer Zwei-Feld-Halle zu realisieren. Einen entsprechenden Beschluss über das Raumprogramm für eine Zwei-Feld-Halle zur Ergänzung der bestehenden Zwei-Feld-Halle wurde am 5. November 2013 vom Verwaltungsausschuss gefasst.
Bei den Planungsvorbereitungen für den Sporthallenneubau und die anschließende Sanierung der Bestandssporthalle ist intensiv geprüft worden, ob die Sanierung der Bestandshalle wirtschaftlich ist. Die Zweifel an der Wirtschaftlichkeit waren entstanden, da im Zuge statischer Überprüfungen festgestellt worden ist, dass die Dachkonstruktion erneuert werden muss. Mittlerweile steht fest, dass es unwirtschaftlich ist, die bestehende Zwei-Feld-Halle der IGS Volkmarode zu sanieren. Innerhalb der Verwaltung wird zurzeit abgestimmt, in welcher Weise der Sporthallenbedarf der Schule künftig abgedeckt werden sollte.
Dieses vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1 und 2: Zurzeit ist im Entwurf des Haushalts 2018 bzw. des IP 2017 bis 2021 die Errichtung einer Sporthalle für die IGS Volkmarode in 2019 mit einer Planungsrate von 100 T €, in 2020 mit 3,5 Mio. € und in 2021 mit 300 T€ berücksichtigt. In der Schulausschusssitzung am 8. Dezember 2017 ist im Rahmen der Beratung des Haushalts 2018 beim Antrag des Stadtbezirksrates 112 Volkmarode auf Vorziehen der Finanzraten für die Errichtung einer Sporthalle an der IGS Volkmarode von 2019 ff. auf das Jahr 2018 ff. von der Verwaltung zugesagt worden, dass bis zur Sitzung des Finanz- und Personalausschusses am 18. Januar 2018 eine Stellungnahme über die Konsequenzen für andere dringend erforderliche Baumaßnahmen aus einem Vorziehen der Sporthalle vorgelegt wird.
Bis zur Beratung und Entscheidung des Rates am 6. Februar 2018 über den Haushalt 2018 wird die Verwaltung unter Berücksichtigung der schulsportlichen und der vereinssportlichen Bedarfe zur Verbesserung der Sporthallensituation an der IGS Volkmarode und in Schapen einen Entscheidungsvorschlag zum Ausbau der Sporthallenkapazität vorlegen. Ein „sich zuspitzendes“ Sporthallendefizit im Stadtteil Volkmarode ist der Verwaltung, was die vereinssportlichen Bedarfe angeht, nicht bekannt.
Gesamtstädtisch ist im Rahmen der Aufstellung des Sportentwicklungsplanes im Zusammenhang mit der Gegenüberstellung von Sportstättenbestand und Sportstättenbedarf festgestellt worden, dass ein Defizit in einer Größenordnung von neun Anlageneinheiten für den Hallensport der Braunschweiger Sportvereine besteht.
Zu Frage 3: Der Schulsportplatz der IGS Volkmarode ist bereits vor mehreren Jahren mit einer modernen Flutlichtanlage ausgestattet worden, um dem SC RW Volkmarode als örtlichem Sportverein für seine Fußballabteilung zusätzliche Trainingsmöglichkeiten zu verschaffen. Seither nutzt der Verein für den Trainingsbetrieb seiner Fußballmannschaften den Schulsportplatz in einem Umfang von 11,5 Stunden pro Woche. Wünsche nach einer Ausweitung der Trainingszeiten sind bisher nicht an die Verwaltung herangetragen worden. Seit einiger Zeit nutzt der SC RW Volkmarode zusätzlich im Winterhalbjahr den beleuchteten Kunstrasenplatz des TSV Schapen für Trainingszwecke, da der TSV Schapen mit aktuell zwei Fußballmannschaften diesen Kunstrasen, was seine Nutzungskapazität angeht, nicht vollständig auslasten kann.
Dieses vorausgeschickt wird zur Frage, welche Möglichkeiten die Verwaltung sieht, die Pflege des Schulsportplatzes der IGS Volkmarode dem SC RW Volkmarode zu übertragen, folgendes mitgeteilt:
Wie schon ausgeführt, handelt es sich um einen Schulsportplatz, der zur Schulaußenanlage der IGS Volkmarode gehört und prioritär dem Schulsport dient. Der Platz wird wie alle anderen Schulsportfreianlagen im Stadtgebiet vom Fachbereich Stadtgrün und Sport instandgehalten. Teile eines städtischen Schulaußengeländes einem Sportverein zur Instandhaltung zu übertragen hätte nach Kenntnisstand der Verwaltung in Braunschweig bisher kein Vorbild und dürfte insbesondere unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten als problematisch einzuschätzen sein. Bei der Vorhaltung und Instandhaltung der schulischen Infrastruktur einschließlich der schulsportlichen Infrastruktur, zu der Schulsportfreianlagen zählen, handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des Schulträgers Stadt Braunschweig. Diese Pflichtaufgabe einem Sportverein zu übertragen, erscheint wenig zielführend und wird verwaltungsseitig nicht in Betracht gezogen, zumal hierfür auch überhaupt kein sachlicher Anlass erkennbar ist.
Anlage/n: keine
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