Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion (Ds 18-06817) vom 25. Januar 2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Zur 1. und 2. Frage:
Die Fragen zu den (gemeldeten) Fällen schwerer körperlicher Gewalt gegen Lehrkräfte in Braunschweig in 2017 und welche Hilfe diesen zuteil wird, sind an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, zur Beantwortung weitergeleitet worden. Eine Antwort steht noch aus, sodass die Verwaltung die Antworten zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen nachreichen wird.
Zur 3. Frage:
Derzeit werden zwei kommunale Schulsozialarbeiterinnen bzw. -arbeiter in Teilzeit (1 Vollzeitstelle) im Grundschulbereich beschäftigt. An den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen werden von der Stadt aktuell 1,5 Vollzeitstellen für die kommunale Schulsozialarbeit vorgehalten.
Darüber hinaus werden vom Land im laufenden Schuljahr 36 sozialpädagogische Fachkräfte an 30 allgemein- und berufsbildenden Schulen beschäftigt. Außerdem sind noch vier Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter in Teilzeit (2 Vollzeitstellen) eines freien Trägers an Grundschulen tätig.
Die Frage zu den vorgehaltenen Schulpsychologinnen und -psychologen an Braunschweiger Schulen ist auch an die Niedersächsische Landesschulbehörde, Regionalabteilung Braunschweig, zur Beantwortung weitergeleitet worden. Das gilt ebenfalls für die Frage, ob es ggf. einer Schul-Security bedarf. Der Einsatz einer Schul-Security wäre eine Unterstützungsleistung für die Lehrkräfte, die die Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler haben und den Schulfrieden aufrechterhalten müssen. Hierbei handelt es sich um eine innere Schulangelegenheit, die dem Land zuzurechnen ist. Auch diese Antworten werden nachgereicht.
Anlage/n: keine
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