Im Berliner Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD wurde vereinbart, dass ein so genanntes „Bereitstellungslager“ für die atomare Endlagerung in Schacht Konrad geschaffen werden soll. Gemäß „Transportstudie Schacht Konrad“ wird der Bahnhof Beddingen zentraler Transport- und Übergabebahnhof für das Atommüllendlager, und das Niedersächsische Umweltministerium hat in seinem Infobrief Nr. 4/ Januar 2018 (siehe Anlage) mitgeteilt, dass der Bund ab 2020 über mehrere eigene Zwischenlager für radioaktive Abfälle verfügen wird. Dem Planungs- und Umweltausschuss wurde am 15.03.2017 mitgeteilt: „In der Zielsetzung sind sich Verwaltung und Politik beider Städte einig, dass sich keine atommüllverarbeitenden, -erzeugenden oder –behandelnden Betriebe in diesem Gewerbe- und Industriegebiet ansiedeln sollen. Die Verwaltung ist zuversichtlich, das Ziel erreichen zu können. Der Ausschluss dieser Nutzungen kann bei dem späteren Verkauf von Bauland auf privatrechtlichem Wege festgelegt werden. Mit einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen wird, kann die Ausübung eines bestimmten Gewerbes ausgeschlossen werden.“ Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: 1. Sollte die im Infobrief genannte Erstellung und Prüfung eines Kriterienkatalogs zur alternativen Suche für die Zwischenlagerung ergeben haben, dass das Land Niedersachsen grundsätzlich nicht über geeignete Flächen verfügt und sich demnach die Fläche des geplanten interkommunalen Gewerbegebietes Beddingen-Stiddien als potenzielle Fläche für ein atomares Zwischenlager anbietet, über das der Bund ab 2020 verfügen könnte: Würde die Verwaltung den Gremien dann vorschlagen, dass auch bei einem positiven Ergebnis der Machbarkeitsstudie kein interkommunales Gewerbegebiet eingerichtet wird, um die Ansiedlung des Bereitstellungslagers für Schacht Konrad auf Braunschweiger Stadtgebiet noch abwenden zu können? 2. Hat die Verwaltung den Ausschluss bestimmten Gewerbes durch eingetragene Dienstbarkeiten im Grundbuch in der Vergangenheit bereits erfolgreich durchsetzen können oder weiß sie von anderen Kommunen, denen dies gelungen ist? 3. Bei einem „Transport- und Übergabebahnhof“ wird der Atommüll weder verarbeitet, erzeugt oder behandelt. Die zu erwartenden Tätigkeiten wie etwa das Abladen vom Zug und das Aufladen auf einen LKW würden eher unter den Oberbegriff „Logistik“ fallen. Würde die Verwaltung demnach auch diese Form des Gewerbes ausschließen wollen?
Anlagen:
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