Sachverhalt:
Bereits im VEG wurde festgehalten, dass sich die Qualität des Kanalnetzes nicht über die Sanierungsrate und auch nicht über das Durchschnittsalter definieren lässt. Gemessen an der Schadensklassenentwicklung ist der Zustand des Kanalnetzes verbessert worden. Im VEG wurde vorgeschlagen, ergänzend einen Substanzwert zu etablieren, um die Qualität des Kanalnetzes inklusive der punktuellen Anlagen wie z.B. Pumpwerke zu beschreiben.
Insofern teile ich Ihre Auffassung, dass es sich um eine katastrophale Entwicklung handelt, eindeutig nicht. Da jedoch die Sanierungsrate in 2017 mit 0,38 in der Tat sehr niedrig ist, bedarf es einer angemessenen, aber unaufgeregten Reaktion. Gerade dies schlägt die Verwaltung vor.
Dies vorangestellt geht die Verwaltung auf die gestellten Fragen ein.
Das Beratungsbüro KPMG hat ein Angebot zur betriebswirtschaftlichen Analyse, rechtlichen Beratung und Erarbeitung einer Handlungsempfehlung unterbreitet. Derzeit werden von der Verwaltung für den Gutachter umfassende Unterlagen zur Bearbeitung des Themas zusammengestellt. Eine Vorstellung durch KPMG zum Themengebiet ist für Anfang Mai vorgesehen. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Vertragsverhandlungen im Bereich der Abfallwirtschaft eine zügige Bearbeitung forcieren.
Im VEG wurde überschlägig ermittelt, dass eine Investitionssumme von etwa 20 Mio. € zur Einhaltung der Sanierungsrate erforderlich wäre. Unter welchen Bedingungen mit dem im Rahmen des AEV zur Verfügung stehenden Investitionsbudgets eine Erreichung der geforderten Sanierungsrate möglich ist, ist eine der Fragen, die von KPMG als Beratungsfirma beantwortet werden soll. Ebenso wird durch selbige die Auswirkung auf die Gebühren betrachtet werden.
Die SE|BS hat einige Ursachen für die Nichteinhaltung der Sanierungsrate deklariert. Insbesondere werden hier die im Vergleich zum Vertragsabschluss erheblich höheren Kosten pro Meter Kanal genannt:
Nach Auswertung der Anlage 4.2 des AEV wurden ursprüngliche Kosten von etwa 450 €/m angesetzt. Tatsächlich lagen die Kosten im Betrachtungszeitraum 2006 – 2013 i. M. bereits bei 930 €/m.
Die Kosten für Erneuerungsmaßnahmen sind zudem seit 2012 nochmal deutlich gestiegen. Das liegt daran, dass seit dieser Zeit überwiegend Kanalbaumaßnahmen mit großem Durchmesser in großer Tiefe durchgeführt wurden. Diese aufwendigen Maßnahmen zeichnen sich durch einen Meterpreis von 2.000 €/m bis etwa 9.000 €/m aus.
Durch die hohen Kosten je Meter Kanal konnten weniger Meter für das zur Verfügung stehende Planbudget gebaut werden. Perspektivisch kündigt die SE|BS an, dass zunehmend Kanäle in den Siedlungsgebieten in den Focus rücken werden, die mit kleinen Durchmessern, geringer Tiefenlage und einfachen Rahmenbedingungen geringere Meterpreise erwarten lassen.
Ein weiterer Grund wird in den nicht längenwirksamen Maßnahmen wie Pumpwerke gesehen, die aus dem Budget finanziert werden, aber keinen Einfluss auf die Sanierungsrate haben. Die Erneuerung von Druckrohrleitung erfolgt auch aus dem Budget und wird bei der Ermittlung der Sanierungsraten ebenfalls nicht einbezogen.
Diese Darstellung/Begründungen der SE|BS werden KPMG für die Erstellung des Gutachtens zur Bewertung übergeben.
Anlage/n: keine
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