Beschluss: "Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Trakehnenstraße/Breites Bleek“, ST 81 sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.“
Sachverhalt: Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 (2) S. 1 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Aufstellungsbeschluss und Planungsziel
Am 1. Dezember 2009 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Trakehnenstraße-Ost“, ST 81, gefasst. Im Zuge der Planungsvorbereitung stellte es sich als möglich und zweckmäßig heraus, die im Flächennutzungsplan der Stadt Braunschweig bereits als Wohnbaufläche vorgesehene gelegene kleine Fläche zwischen der Straße Breites Bleek und der Stadtbahntrasse ebenfalls als Wohngebiet zu entwickeln. Deshalb wird das Bebauungsplanverfahren für beide Teilgebiete zusammen unter der Bezeichnung „Trakehnenstraße/Breites Bleek“, ST 81, durchgeführt.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB, der Gemeinden gemäß § 2 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 16. Juli 2015 bis 17. August 2015 durchgeführt.
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH bittet aus Sicherheitsgründen um die Bündelung von Stadtbahnquerungen und um die Anlage von baulichen Einfriedungen bei Wohngrundstücken, die unmittelbar an die Stadtbahnstrecke angrenzen. Die SE/BS verweist auf die Bedeutung des Horstgrabens für die Gebietsentwässerung. Die Landwirtschaftskammer bittet um Berücksichtigung der Bewirtschaftung der verbleibenden Ackerflächen. Die Leitungsträger verweisen auf bestehende Leitungen. Die vorgebrachten Aspekte wurden im Rahmen der weiteren Planung beachtet.
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und sonstiger Stellen
Diese Beteiligung wurde in der Zeit vom 14. März 2018 bis 16. April 2018 durchgeführt. In der dafür erstellten Planung war die zusätzliche Anbindung an die Senefelderstraße bereits enthalten.
Die Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Stadtbahnquerung für Fußgänger und Radfahrer. Die SE/BS stimmt der Planung zu, bevorzugt dabei aus leitungstechnischer Sicht, dass die geplanten Bäume in den Straßen nur einseitig und nicht wechselseitig angeordnet werden. Die Leitungsträger verweisen auf bestehende Leitungen, die zu beachten sind. Die Anforderungen von ALBA an Wertstoffcontainerstationen sind erfüllt. Der BUND gibt Empfehlungen zu Einzelheiten der Begrünung und Pflege der Grünflächen und der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ab (Pflanzenwahl, Häufigkeit der Mahd, Saatgut u.a.).
Die vorgebrachten Aspekte werden im Rahmen der Planung bzw. der Umsetzung der Planung grundsätzlich beachtet. Dabei wird an der geplanten wechselseitigen Anordnung von Bäumen in den geplanten Straßen aus Gründen der Verkehrsberuhigung festgehalten.
Die Stellungnahmen werden der Vorlage zum Satzungsbeschluss beigefügt und dabei mit einer Stellungnahme der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag versehen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Am 1. Dezember 2016 wurde eine Bürgerversammlung durchgeführt. Es haben ca. 170 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Zusätzlich haben sich acht Interessierte schriftlich zur Planung geäußert. Die vorgetragenen Aspekte und die jeweilige Stellungnahme der Verwaltung sind in der Niederschrift wiedergegeben (s. Anlage 6).
Die in dieser Veranstaltung vorgestellte Planung sah für das Teilgebiet Trakehnenstraße eine Erschließung über Romintenstraße und Rossittenstraße vor. Diese Erschließung wurde kritisiert, weil das Ostpreußenviertel dadurch mit Verkehr belastet wird. Insgesamt wurde eine Erschließung über eine Verlängerung der Senefelderstraße oder über eine Verlängerung des Schlesiendamms gefordert. Ferner wurde eine zweite Zufahrt für Rettungsverkehre gefordert. Der Baustellenverkehr soll nicht über bestehende Wohnstraßen geführt werden.
Bewohner des Teilgebietes Breites Bleek kritisierten die Erschließung weiterer Bauflächen über die Straße Breites Bleek und forderten eine Erschließung über die Trakehnenstraße/Stadtbahntrasse. Es soll nur ein Vollgeschoss zulässig sein.
Ferner wurde die unzureichende Infrastruktur, insbesondere die unzureichende Schulversorgung kritisiert. Der Ortsteil werde durch die beiden großen Neubaugebiete Stöckheim-Süd und Trakehnenstraß/Breites Bleek überfordert.
Die hiermit zur öffentlichen Auslegung vorgeschlagene Planung berücksichtigt diese Aspekte wie folgt:
Einzelheiten zu den genannten Aspekten, insbesondere eine umfassende Abwägung zur Frage der Erschließung, sind der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen (Erschließung: Kap. 4.2.2 Erschließungsvarianten und Kap. 5.5.2 Öffentliche Verkehrsflächen / Motorisierter Individualverkehr).
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Trakehnenstraße/Breites Bleek“, ST 81.
Anlage/n: Anlage 1a:Übersichtskarte (über die Geltungsbereiche A, B, C) Anlage 1b:Übersichtskarte (über die Geltungsbereiche D, E) Anlage 2:Nutzungsbeispiel Anlage 3 a:Zeichnerische Festsetzungen Geltungsbereich A Anlage 3 b:Zeichnerische Festsetzungen Geltungsbereich B Anlage 3 c:Zeichnerische Festsetzungen Geltungsbereich C Anlage 3 d:Zeichnerische Festsetzungen Geltungsbereich D Anlage 3 e:Zeichnerische Festsetzungen Geltungsbereich E Anlage 3 f:Planzeichenerklärung Geltungsbereich A Anlage 3 g:Planzeichenerklärung Geltungsbereiche B bis E Anlage 4:Textliche Festsetzungen und Hinweise Anlage 5:Begründung mit Umweltbericht Anlage 6:Niederschrift der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
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