Sachverhalt:
Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Polizei die verkehrliche Situation geprüft. Die Polizei konnte bei mehrmaligen morgendlichen Ortsterminen keine Gefahrensituationen beobachten. Ein Zebrastreifen kommt nicht in Betracht, weil bereits nach Feststellung der Polizei die hierfür erforderlichen Zahlenwerte in Hinblick auf die Fußgängerquerungen und Fahrzeugzahlen unterschritten werden.
Die Polizei hat festgestellt, dass eine mögliche Gefahr eher durch Eltern hervorgerufen wird, die ihre Kinder zur Schule bringen (und zwar über die Straße Schulberg direkt bis zum Schulgebäude) und nicht durch die Verkehrssituation Am Grasplatz. Die Verwaltung wird daher die Schulleitung bitten, die Elternschaft zu sensibilisieren, dass Schulkinder möglichst nicht mit dem Auto bis direkt vor die Schule gebracht werden sollen.
Nach den Bestimmungen der StVO kommt die Aufstellung von Gefahrenzeichen in den Bereichen in Betracht, wo auch ein aufmerksamer Fahrzeugführer die Gefahr nicht erkennt und auch nicht mit ihr rechnen muss. In Tempo-30-Zonen ist dies grundsätzlich nicht der Fall.
Das Neubaugebiet Okeraue generiert etwa 100 bis 150 Fahrten pro Tag. Eine maßgebliche Veränderung der Verkehrssituation ist dadurch nicht zu erwarten.
Anlage/n: keine
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