Sachverhalt: Beschluss des Stadtbezirksrates vom 07.02.2018: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit weitere kostenlose Genehmigungen zur Anbringung von Plakaten zum Igelschutz laut beigefügter Liste erteilt werden können.
Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung begrüßt das bürgerschaftliche Engagement zum Schutz der Igel. Bereits 2015 ist aufgrund einer privaten Initiative die Aufhängung von 6 beantragten „Achtung-Igel“-Plakaten durch die Verwaltung genehmigt worden. Diese Plakate hingen für 2 Monate im Frühjahr und für 2 Monate im Herbst an öffentlichen Verkehrsmasten o. ä. Weitere Plakate wurden an privaten Zäunen angebracht. Auf den plakatierten Straßenzügen wurden, so die private Initiative, deutlich weniger überfahrene Igel gefunden. Der BUND unterstützt die private Initiative und hatte im Frühjahr 2016 zu einer „Igel-Erfassung“ aufgerufen. Nach Auswertung der Ergebnisse ist für das Jahr 2016 die Aufhängung von „Achtung-Igel“-Plakaten für die Glogaustraße sowie für 12 weitere Straßen beantragt worden. Die Verwaltung hat einer moderaten Ausweitung der Aktion zugestimmt und für 2016 und 2017 je zehn Plakate im öffentlichen Straßenraum genehmigt. Aufgrund möglicher negativer verkehrlicher Auswirkungen gibt es Bedenken gegenüber einer zusätzlichen Plakatierung, da zu viele vergleichbare oder andere Plakate zu einem Gewöhnungseffekt führen können. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Verkehrsteilnehmer dadurch von der Wahrnehmung von Verkehrszeichen abgelenkt werden und dadurch Fahrfehler begehen. Bereits in den vergangenen Jahren hat sich der private Initiator mit dem BUND einen weitreichenden Überblick über die am stärksten betroffenen Bereiche gemacht. Es besteht hier also eine gute Erkenntnisgrundlage für jährliche Igelschwerpunktaktionen. Eine dauerhafte, große Bereiche des städtischen Straßennetzes umfassende Plakatierung dieser Art wäre daher zukünftig weder sinnvoll noch unter Beachtung der verkehrlichen Belange akzeptabel.
Am 13.04.2018 wurden für die Zeit vom 15.04.2018 bis zum 15.06.2018 insgesamt 10 Plakate gebührenfrei genehmigt. Für die Zeit vom 01.09.2018 bis zum 31.10.2018 wird diese Anzahl um 5 Plakate erhöht. Der Antragsteller wurde darüber informiert und zeigte sich zufrieden.
Mit dieser Stellungnahme wird gleichzeitig die Anfrage DS 18-07908 beantwortet.
Anlage/n: keine
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